Ein hölzernes Unfallkreuz an einer verkehrsreichen Straße ist kein ungewohnter Anblick (Abb. 1). Diese einfachen Wegemale haben dauerhafter gestaltete, größere Vorgänger aus vergangenen Jahrhunderten und heutige steinerne Entsprechungen: Wegekreuze und Bildstöcke. Die Motive zur Errichtung dieser Wegemale sind zwar weitaus vielfältiger als die Erinnerung an den Unfalltod einer Person; aber sowohl die Unfallkreuze als auch die religiösen Wegemale wurden bzw. werden außerhalb von Kirchplatz und Friedhof von Privatpersonen aufgestellt und zwar so, dass sie von Passanten wahrgenommen werden können. Wie in Tibet die Gebetsfahnen ein in der Landschaft sichtbarer Ausdruck buddhistischer Religiösität sind, bereichern die christlichen Kleindenkmäler viele, weitgehend katholisch geprägte Räume im christlichen Europa. Nicht wenige von ihnen stehen als historische Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz.
Kleine religiöse Kulturdenkmäler an Straßen im Münsterland
Für das Münsterland gibt es keine zusammenfassende aktuelle Veröffentlichung. Allerdings haben sich volkskundlich, historisch, kunsthistorisch und theologisch Interessierte in verschiedenen Räumen Westfalens mit den Kleindenkmälern der Volksfrömmigkeit befasst. Zu den jüngeren Veröffentlichungen zählen die der Heimatvereine Borken (Ridder, Th. 2004. Vgl. Literatur im Anhang), Nordkirchen (Meinke, J., E. Rinschede 1997) und Everswinkel (Buntenkötter, E., A. Reinker 1996). Daraus werden Beispiele herangezogen, ohne Friedhofsdenkmäler, religionsneutrale Gefallenenehrenmale und nicht mehr existierende Wegebilder. Die drei Sammlungen werden hier zur Orientierung jeweils unter dem Ortsnamen (einschließlich der entsprechenden Seitenzahl) zitiert.
Die religiösen Kulturdenkmäler sind als anthropogene Kleinbauwerke im Gefüge von Relief und Vegetation, Siedlung und Flur geographisch interessant. Geographen haben sie bisher kaum beachtet, auch nicht das Gestein, aus dem sie hergestellt wurden, und die Form- und Standortveränderungen, die sie im Verlauf der Zeit erfuhren.
In der Regel werden zu den religiösen Kleindenkmälern Wegekreuze (Abb. 2) und Bildstöcke (Abb. 4) gezählt. Neben Heiligenhäuschen, Wegekapellen (Abb. 5) und Grotten gibt es Freiplastiken. In jüngerer Zeit sind weitere Formen entwickelt worden wie Stele (Abb. 6) und Säule (ca. 4 m hoch, mit Halbrelief, Borken, S.48).
In der Stadt Borken stehen 15 Wegemale, in den politisch zum Stadtgebiet Borken zugehörigen Bauerschaften 92. Auf den 152,61 km2 des Stadtgebietes Borken ist demnach auf 1,4 km2 durchschnittlich ein religiöses Kleindenkmal anzutreffen (Standortdichte 2004). In der zum Stadtgebiet Borken gehörenden Bauerschaft Hoxfeld mit 707 Haushalten wird von jedem 24. Haushalt ein Wegemal gepflegt. In der Gemeinde Nordkirchen gibt es 62 Wegemale (Stand 1997), in Everswinkel (ohne Alverskirchen) 43 (Stand 1996).
Abb. 3 zeigt Standorte von Wegemalen am Rand des Hofgeländes (Nr. 5) sowie an einer längeren Hofzufahrt und zugleich an einer Durchgangsstraße (Nr. 10, Nr. 15). Das Kreuz "sollte öffentlich sein und fand darum seinen Platz an der Straße, direkt an der Hofzufahrt, so dass sowohl wir von unserem Wohnhaus einen ungehinderten Blick darauf haben als auch unsere Besucher und die vorbeifahrenden Passanten" (M. Schulze Esking 2006, Abb. 6). Für alle Passanten auffällig an Straßengabelungen bzw. -kreuzungen findet man Wegemale heute nur noch selten; der Straßenbau machte Umsetzungen erforderlich. Als weithin auffallende Standorte wurden auch - soweit im Münsterland möglich - Erhebungen im Relief gewählt (Borken, S. 34, Nordkirchen, S. 56). Manche Standorte sind mit einem persönlichen Ereignis verknüpft, z. B. der Geburt eines Kindes bei der Feldarbeit (Nordkirchen, S. 144) oder plötzlichem Tod (Abb. 2). Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit führte auch Mord zur Aufstellung eines Kreuzes am Tatort (Borken, S. 41). Wegemal Nr. 18 in Abb. 3 markiert eine mittelalterliche Herrschafts- und heutige Kreisgrenze (s. Landwehr) (vgl. auch Borken, S. 47; Nordkirchen, S. 166). Das "Oldenhüser Krüz" (Nordkirchen, S. 8f) erinnert an eine Ortsverlegung von 1524. Auf dem ehemaligen Kirchplatz wurde zunächst eine Kapelle gebaut und 1609 durch ein Kreuz ersetzt. Anstelle eines nach 1945 abgerissenen Bunkers errichtete die Nachbarschaft ein Wegemal (Borken S. 83). Auch war es in der Vergangenheit üblich, an Wallfahrts- und Prozessionswegen und lokal an Leichenwegen zwischen Bauerschaft und Kirchhof Wegemale zu errichten (Borken, S. 62). Ebenfalls wurden die 14 Kreuzwegstationen in Bildstöcken dargestellt. Wegemale können bis in die Gegenwart Orte religiösen Lebens sein: Sie geben Anlass zu privatem und gemeinschaftlichem Gebet und sind Segensstationen von Prozessionen (Abb. 5). Dem nicht religiös empfindenden Menschen bleibt der spirituelle Gehalt von Wegemalen eventuell verschlossen. Anbetung Gottes und Ehrung heiliger Menschen, Lob, Bitte und Dank sind die Motive zur Errichtung von Wegemalen, zu ihrer Pflege und zum Gebet. Das religiöse Kleindenkmal steht daher in der Regel in einer Busch- oder Baumgruppe oder in gärtnerisch gepflegter Umgebung.
Zur Umsetzung von Wegemalen führten Maßnahmen der Raumordnung: Straßenverlegung und -ausbau, Ortskernsanierung und Flurbereinigung (Borken: in 33 Fällen). Auch Vandalismus (Borken: in 7 Fällen) kann eine Umsetzung in Hausnähe erforderlich machen oder vorbeugend ein Ersetzen des Originals durch ein Duplikat (Borken, S. 24, 27, 28).
Der gut zu bearbeitende Baumberger Sandstein ist für die Wegemale in Abb. 2, 4, 6 und in allen drei Münsterländer Beispielgemeinden früher und heute verwendet worden. Auch Ibbenbürener (Everswinkel, S. 104, 106) und Anröchter Sandstein (Nordkirchen, S. 16, 72, 150) sowie Findlinge als Sockel kommen vor (Borken, S. 50; Everswinkel, S. 92).
Schon 1281 wurde die Versetzung eines Kreuzes urkundlich genehmigt (Nordkirchen, S. 96). Wegemale sind demnach bereits im 13. Jh. üblich. Mancher historische Aspekt ist jedoch nur vage fassbar. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind die Wegekreuze die ältere Form der Wegemale. Die Art der Bildstöcke wurde später entwickelt (Pohlmann, A., Schulte, B. 1989, S. 3). Die wenigen im Münsterland vorkommenden alten Steinkreuze sind vornehmlich im Raum der Baumberge und ihrer Umgebung zu finden (Abb. 2; Brockpähler, W. 1983, S. 105). Alte Wegemale aus Eichenholz verfielen, Kriege zerstörten manchen Altbestand und verhinderten das Errichten neuer Wegemale (Dreißigjähriger Krieg, Französische Revolution und Folgeerscheinungen, 1. und 2. Weltkrieg). Die Zwischenzeiten waren oft Phasen intensiver religiöser Aktivität und dadurch auch günstig für Renovierung und Neuaufstellung von Kleindenkmälern wie z. B. im Barock. Auch in der Gegenwart ist die Bautätigkeit bemerkenswert (Abb.6). "Wir wählten ein Kreuz, da das Kreuz "das" allgemeingültige Zeichen des "christlichen", d. h. sowohl des katholischen als auch des evangelischen Glaubens ist" (M. Schulze Esking 2006).
Weiterführende Literatur/Quellen
• | Beyer, L. (1992): Die Baumberge. Landschaftsführer des Westfälischen Heimatbundes 8. Münster | |
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Breuing, R. (1985): Barocke Wegebilder und Kapellen im Kreis Steinfurt. |
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• | Brockpähler, W. (1983): Steinkreuze in Westfalen. In: Schriften der Volkskundlichen Kommission des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Heft 12. Münster | |
• | Buntenkötter, E. und A. Reinker (1996): Bildstöcke und Wegekreuze in Everswinkel. Warendorf | |
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Holzer P. (1996): Religiöse Kleindenkmäler in den Gemeinden Billerbeck und Havixbeck. Standort, Geschichte, Gestaltung und landschaftliche Einbindung. Münster |
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Meinke, J. und E. Rinschede (1997): Wegekreuze, Bildstöcke und Mahnmale in und um Nordkirchen, Südkirchen und Capelle. Lüdinghausen |
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• | Meyer-Ravenstein, V. und C. Ruppert (2005): Bildstöcke und Denkmäler. Billerbeck und Umgebung / mit Radwanderkarte. Münster | |
• | Pohlmann, A. und B. Schulte (o. J.): Die Bilder sind nützlich, die Andacht zu wecken. Ein Führer zu Wegemalen und Kapellen in Münster. Münster | |
• | Ridder, Th. (2004): Zeugen stiller Andacht. Bildstöcke und Wegekreuze in Borken. Borken/Westf. | |
• | Schulze Esking, M. (2006): Kulturdenkmäler an Straßen im Münsterland. o. O. (Schriftliche Mitteilung vom 11.07.2006) |
Erstveröffentlichung 2007