Die westfälischen Territorien 1789
Erst im 19. Jh. wurde Westfalen als eine der neuen preußischen Provinzen ein abgegrenztes Verwaltungsgebiet. Seit 1946 bildet dieses zusammen mit Lippe im von der britischen Besatzungsbehörde geschaffenen Land Nordrhein-Westfalen einen von dessen beiden Landschaftsverbänden.
Abb. 1 zeigt die politische Gliederung zur Zeit der Französischen Revolution, von deren umwälzenden Folgen besonders das westliche Deutschland betroffen wurde. Die Darstellung reicht nur an zwei Stellen über den Bereich des heutigen Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hinaus: Erstens im Norden, wo das Oberstift des Fürstbistums Münster sich weiter nordwärts erstreckte und seine Fortsetzung mit dem Niederstift im Geest-Moorbereich fand, und zweitens im Süden, wo nassauische Territorien bis in den Raum Wiesbaden reichten. Alle anderen Abschnitte der Außengrenzen der späteren Provinz Westfalen und des Landes Lippe fielen mit Territorialgrenzen zusammen. Das Kartenbild wahrt aber auch den Zusammenhang mit der Gegenwart durch Eintragung der heutigen Grenze des Landschaftsverbandes, die zu Nordrhein hin zahlreiche Korrekturen erfahren hat.
Erfasst sind 21 Territorien, fünf Kondominate oder Samtherrschaften, die jeweils mit zwei Territorien verbunden waren, und zwei Exklaven außerhalb Westfalens liegender Territorien (Reckenberg zu Osnabrück, Huckarde zu Essen), also insgesamt 28 räumliche Einheiten. Von den Territorien gehörten fünf zum preußischen Staatsverband (Mark und Ravensberg seit 1614, Minden seit 1648, Lingen seit 1702, Tecklenburg seit 1707), während zwei seit dem 12. Jh. mit dem Kurfürstentum Köln nach Art einer Personalunion verbunden waren.
Bei dem folgenden Überblick über Fläche und Bevölkerung gelten die Flächenangaben für das Stichjahr, aber die Bevölkerungsangaben beziehen sich im Interesse zuverlässiger Zahlungsergebnisse auf das vergleichsweise späte Jahr 1818. Bei einer durchschnittlichen Dichte von 54 Einw./km2 und Unterschieden zwischen 106 (Ravensberg) und 29 (Wittgenstein-Berleburg) stellt sich die Frage nach der bevölkerungsräumlichen Gliederung. Unterbesetzt ist mit einer Dichte von nur 40 bei 30,9% der Fläche und 23% der Einwohner der südöstliche Flankenraum (Westfalen, das westliche Kondominium, beide Wittgenstein, Paderborn). Mit der Dichte 49 unterbesetzt ist bei 33,8% der Fläche und 30,5% der Einwohner auch der Nordwestsektor (die später den Reg.-Bez. Münster bildenden sieben Territorien). Überbesetzt sind mit der Dichte 68 bei 12,7% der Fläche und 16% der Bevölkerung der Westsektor (Mark und drei anliegende Kleinterritorien) und mit der Dichte 77 bei 19,5% der Fläche und 27,6% der Bevölkerung der Nordostsektor (die restlichen 10 Territorien). Das Siegerland (Dichte 51, je drei% Fläche und Einwohner) steht in anderen räumlichen Zusammenhängen.
Verglichen mit der gegenwärtigen Bevölkerungsverteilung zeigt sich bei allgemein höheren Dichtewerten eine auffallende Ähnlichkeit dieser Gliederung. Allerdings hat Westfalens bevölkerungsgeographische Diagonalachse ihren Schwerpunkt heute im Ruhrgebiet.
Hinter den Unterschieden der Bevölkerungsdichte stehen weniger Verschiedenheiten der agraren Tragfähigkeit als Auswirkungen staatlicher Gewerbepolitik, wie sie besonders effektiv von weltlichen Staaten betrieben wurde. Hier ist vornehmlich an die preußischen Territorien mit ihrer Produktionsförderung und -lenkung zu denken, die sich im Nordost- und im Westsektor deutlich bemerkbar machen.
Zu nennen ist auch der konfessionelle Unterschied, der seit dem 16. Jh. die Territorien prägte. Evangelisch waren im Südostsektor beide Wittgensteiner Territorien sowie das märkisch-westfälische Kondominium, im Nordwestsektor nur die Grafschaften Tecklenburg und Steinfurt, im Nordostsektor Ravensberg, Minden und Lippe und der Westsektor außer der Exklave Huckarde ganz. Das Siegerland war überwiegend evangelisch. Dass diese konfessionelle Gliederung konstant war, beweisen die Ergebnisse der Volkszählung von 1950, bei der die Einwohner Westfalen-Lippes noch zu 47,3% als katholisch und zu 49,2% als evangelisch erfasst worden sind und sich, abgesehen von der märkisch-vestischen Emschergrenze im stark überformten Ruhrgebiet, die Konfessionsgrenzen deutlich als ehemalige Territorialgrenzen abzeichneten.
Schließlich ist hervorzuheben, dass nach der endgültigen Neuordnung von 1815 tradierte Territorialgrenzen in langen Verlaufsstrecken als Staats- und innerstaatliche Verwaltungsgrenzen erhalten blieben (Abb. 2). Das galt für fast die gesamte Grenze der Provinz Westfalen und für deren Regierungsbezirke, aber auch für lange Abschnitte von Kreisgrenzen. So waren noch am Ende der 1930er Jahre die Grundzüge der alten territorialen Gliederung recht gut erkennbar. Erst durch die Neuordnung der 60er und 70er Jahre des 20. Jh.s sind sie verwischt worden.
Weiterführende Literatur/Quellen
• | Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hg.) (1982): Staats- und Verwaltungsgliederung 1789-1946/47. In: Deutscher Planungsatlas, Lieferung 36, Band: Nordrhein-Westfalen. Hannover | |
• | Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (o. J.): Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgrenzen, Stand 1.4.1955 und 1.1.1976. Düsseldorf | |
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Reekers, S. (1977): Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817-1967. In: Veröffentlichungen des Provinzialinstituts für westfälische Landes- und Volksforschung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Reihe 1, Heft 18. Münster |
Erstveröffentlichung 2007