Wildnisgebiete in Westfalen
Einst gab es in Westfalen großflächig urige Buchen- und Eichenwälder (s. Beitrag Pott). Über Jahrhunderte wurden sie aber durch den Menschen umgenutzt und umgestaltet, sodass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die auf Altwald- und Totholzstadien angewiesen sind, verschwanden. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zum Klimaschutz wird der Natur heute wieder vermehrt die Chance gegeben, sich "wild" zu entwickeln. So können Naturvorgänge vom Menschen unbeeinflusst ablaufen, diese erforscht und erlebt sowie Lebensräume für Arten geschaffen werden, die nur in alten Wäldern vorkommen. Auslöser dafür, auch in Westfalen wieder vermehrt Natur wirklich Natur sein zu lassen, sind u.a. die "Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt" der Bundesregierung (2007) sowie die "Biodiversitätsstrategie des Landes NRW" des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums (2015).
In der Nationalen Biodiversitätsstrategie wird das Ziel formuliert, bis 2020 auf 2% der Fläche Deutschlands die Entwicklung von Wildnis zu ermöglichen. Dazu sollen sich 5% der Waldfläche bzw. 10% des Staatswaldes eines Bundeslandes natürlich entwickeln können.
Die Biodiversitätsstrategie des Landes NRW ergänzt die Ziele der nationalen Strategie und konkretisiert sie. Hierin heißt es: Es "liegt eine wesentliche Chance zur Bewahrung unserer Biodiversität darin, ‚neue Wildnis‘ zu ermöglichen, das heißt den ungestörten Ablauf aller Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für Waldflächen […], sondern auch für Brachen, Fließgewässer, Auen und ehemalige Industriestandorte" (MKULNV NRW 2015, S. 34).
Begriffsdefinition für Wildnis in Deutschland
Mit "Wildnis" werden oft ausgedehnte Landschaften, undurchdringliche Wälder, wilde Tiere und Abenteuer in Verbindung gebracht. Jedoch ist unbestritten, dass in Deutschland fast kein Landschaftsbereich mehr der ursprünglichen Wildnis entspricht. Laut Nationaler Biodiversitätsstrategie sind Wildnisgebiete daher "ausreichend große, (weitgehend) unzerschnittene, nutzungsfreie Gebiete, die dazu dienen, einen vom Menschen unbeeinflussten Ablauf natürlicher Prozesse dauerhaft zu gewährleisten" (BfN 2013, S. 342). Oftmals ist bei der Ausweisung von "neuer Wildnis" auch von "Wildnisentwicklungsgebieten" die Rede.
Umsetzung in Westfalen
Um die Ziele der Biodiversitätsstrategien bis 2020 zu erreichen, können beispielsweise Waldflächen, Hochmoore (s. Beitrag Otto), Stillgewässer, natürliche Quellen oder Fließgewässerabschnitte als Wildnisgebiet ausgewiesen werden. In Westfalen wurden seit 2009 überwiegend Gebiete im Staatswald festgelegt. Zur Ausweisung besonders geeignet sind hier vor allem alte Buchenwälder, deren natürlicher Verbreitungsschwerpunkt in Mitteleuropa liegt. Darüber hinaus eignen sich an vereinzelten Standorten auch Eichen(misch)wälder als Wildnisgebiet. Die Flächenauswahl richtet sich nach Kriterien, wie z.B. dem Alter der Bestände, der Flächengröße, dem Vorkommen von geschützten Arten sowie der Möglichkeit des Naturerlebens. Der Mehrwert von Wildniswäldern gegenüber Wirtschaftswäldern besteht dabei aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren, wie beispielsweise einer höheren Strukturvielfalt, einer höheren Tierartendichte der Zielartengruppen Vögel, Insekten, Pilze, Fledermäuse etc., der Eignung als Forschungsfläche für natürliche Abläufe, der Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen (Reinigung von Luft, Wasser, Boden), der Ästhetik eines unberührten Waldes sowie dem Naturerlebnis für Menschen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bislang über 100 Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald auf etwa 8.000 ha Fläche ausgewiesen (Stand 2019). Davon befinden sich 75 Gebiete (bestehend aus mehreren Teilflächen) mit insgesamt über 6.000 ha Fläche auf dem Gebiet Westfalens (Tab. 1). Die Wildnisentwicklungsgebiete haben laut § 40 Absatz 3 Satz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW durch Veröffentlichung im Ministerialblatt seit April 2017 den Schutzstatus als Naturschutzgebiet erhalten.
Etwa 7.000 ha Fläche wurden bereits vor der Ausweisung der Wildnisgebiete im Staatswald NRWs aus der Nutzung genommen, beispielsweise als ausgewiesene Naturwaldzellen (NWZ). Somit trägt der Staatwald in NRW mit insgesamt etwa 15.000 ha Fläche zur Wildnis von morgen bei. Bei etwa 114.000 ha landeseigenem Wald wurden also über 10% aus der Nutzung genommen und das Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt für den öffentlichen Wald erreicht.
Beispiele für Westfalens Wildniswälder
Die westfälischen Wildnisgebiete sind zwischen 3,5 ha (Vinnenberger Busch bei Warendorf im RB Münster) und 722 ha (Arnsberger Wald im RB Arnsberg) groß und bestehen aus bis zu 26 Teilflächen. Ausgewählte Bereiche sollen für Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht werden, sodass die Öffentlichkeit selbst verfolgen kann, wie sich Wälder naturnah entwickeln.
Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde der "Heiligenborner Wald – Dieter Mennekes Wildnis" als einziges Waldgebiet eines privaten Besitzers in Westfalen ausgewiesen (Abb. 1). In dem etwa 338 ha großen Areal gibt es alte Buchenbestände, Quellen und naturnahe Bachläufe, die eine wichtige Funktion im landesweiten Biotopverbund besitzen. Das Waldgebiet gilt als der größte unzerschnittene Waldraum in Nordrhein-Westfalen.
Die sich in den Kreisen Paderborn und Höxter befindenden Teilflächen des Wildnisgebietes "Egge" werden von alten, artenreichen Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwäldern dominiert, in denen Wildkatze (s. Beitrag Boll), Schwarzspecht, Grauspecht und Rotmilan vorkommen. Zudem durchziehen Bachtäler mit Auenwäldern das Gebiet.
Der "Wolbecker Tiergarten" bei Münster zählt mit etwa 800 Jahren zu den ältesten Wäldern des Münsterlandes. Das 53 ha große Wildnisentwicklungsgebiet ist geprägt durch Eichen- und Buchenbestände mit hohem Alt- und Totholzanteil (Abb. 2), die insbesondere für Flechten und Moose sowie Insekten und höhlenbrütende Vögel Lebensraum bieten. Die als Naturdenkmal ausgewiesene "Donnereiche" gilt aufgrund ihres Alters von etwa 300 Jahren und ihres Stammumfangs von etwa 470 cm als "stummer Zeitzeuge" des Tiergartens.
Zur Zukunft der Wildnis
Die Wildniswälder sind für die Erhaltung der Biodiversität schon jetzt von zentraler Bedeutung, obwohl sich die "Urwälder von morgen" mit ihren verschiedenen Entwicklungsphasen und ihrer ganzen Vielfalt erst nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten einstellen werden und die zukünftige Entwicklung nicht genau vorherzusehen ist.
Dennoch gibt es möglichen Optimierungsbedarf hinsichtlich Auswahl und Menge an Wildnisgebieten: So könnten neben den Waldlebensräumen z.B. auch Fließgewässer als Wildnisgebiete gesichert werden, um den landesweiten Biotopverbund noch stärker zu fördern. Zudem bestehen noch große Lücken zwischen den Gebieten, die – außer durch die vermehrte Bereitstellung von Liegenschaften des Landes – auch durch Flächen der Kommunen ergänzt werden müssen, um das 5%-Ziel an Wildnis im Wald der Nationalen Biodiversitätsstrategie zu erreichen. Auch Privatwaldflächen könnten auf freiwilliger Basis oder gegen Entschädigung Teil der neu zu schaffenden Wildnis werden. Hierfür ist sicherlich eine intensive Öffentlichkeitsarbeit notwendig.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass eine breite Zustimmung in der Bevölkerung herrscht, die Natur wieder in Teilen sich selbst zu überlassen. Das belegt auch die Naturbewusstseinsstudie 2013 vom Bundesamt für Naturschutz zum Thema Wildnis: Zwei Drittel der Befragten gefällt Natur umso besser, je wilder sie ist. Westfalen dürfte zukünftig also wieder wilder werden.
Weiterführende Literatur/Quellen
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BfN Bundesamt für Naturschutz (Hg.) (2013): Wildnisgebiete in Deutschland. Bonn |
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BfN Bundesamt für Naturschutz und BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hg.) (2014): Naturbewusstsein 2013. Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt. Niestetal (www.bfn.de/fileadmin/BfN/gesellschaft/Dokumente/Naturbewusstsein_2013.pdf) |
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BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hg.) (2007): Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Paderborn |
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BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hg.) (2015): Naturschutz-Offensive 2020. Paderborn (www.bbn-online.de/fileadmin/Service/8_2%20Infomaterial/Fachmaterialien/naturschutz-offensive_2020_broschuere_bf.pdf) |
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MKULNV NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2014): Bekanntmachung der Wildnisentwicklungsgebiete in Nordrhein-Westfalen. Ministerialblatt NRW 2017, S. 252 |
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MKULNV NRW Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.) (2015): Biodiversitätsstrategie NRW. Düsseldorf |
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Pott, R. (2007): Potenzielle natürliche Vegetation in Westfalen. In: Heineberg, H. (Hg.): WESTFALEN REGIONAL. Münster, S. 52f. (= Siedlung und Landschaft in Westfalen, Band 35) |
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http://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de/wildnis |
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www.bfn.de/themen/biotop-und-landschaftsschutz/wildnisgebiete.html |
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www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Naturraum/Hochmoore |
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www.lwl.org/LWL/Kultur/Westfalen_Regional/Naturraum/Wildkatze |
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www.umwelt.nrw.de/naturschutz/natur/schutzgebiete-und-wertvolle-naturraeume/wildnisgebiete |
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www.wald-und-holz.nrw.de/naturschutz/urwald-von-morgen/wildnis |
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www.wildnisgebiete-nrw.de |
Erstveröffentlichung 2020